Mitarbeiterschulung „Verfahrensbearbeitung“ am 22.02.2013
Referentin des Seminars „Verfahrensbearbeitung“ der Forum Institut für Management GmbH
Referentin des Seminars „Verfahrensbearbeitung“ der Forum Institut für Management GmbH
Referentin des Seminars „Verfahrensbearbeitung“ der Forum Institut für Management GmbH
Veranstaltungsprospekt
Referentin des Seminars „Vorsatzanfechtung“ der Forum Institut für Management GmbH, Fachtagung Insolvenzecht nach § 15 FAO
Der unter der Bezeichnung TeWoBe – Technische Wohnbetreuung bekannte Geschäftsbetrieb wird durch die Insolvenzverwalterin fortgeführt.
Am 07.08.2012 wurde Frau Rechtsanwältin Tschirpke zur vorläufigen Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Inhabers der Firma TeWoBe – Technische Wohnbetreuung ernannt. Am 14.09.2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und Frau Rechtsanwältin Tschirpke zur Insolvenzverwalterin bestellt. Der Geschäftsbetrieb wird durch die Insolvenzverwalterin fortgeführt.
Der Geschäftsbetrieb des Transportunternehmens DN Logistics UG (haftungsbeschränkt) wird durch die Insolvenzverwalterin im September 2012 eingestellt.
Frau Rechtsanwältin Tschirpke hat als Insolvenzverwalterin einen Kaufvertrag über den Geschäftsbetrieb, der unter dem Namen „Bäckerei Lehmann“ in Brandenburg bekannt ist, abgeschlossen. Die Gläubigerversammlung hat der Veräußerung des Geschäftsbetriebes am 22.08.2012 zugestimmt. Die vier zu dem Geschäftsbetrieb gehörenden Bäckereiläden und die Backstube werden von der Erwerberin fortgeführt. Die übertragene Sanierung ist damit gelungen.
Am 12.07.2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DN Logistics UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Frau Rechtsanwältin Tschirpke wurde zur Insolvenzverwalterin ernannt. Bereits zuvor war sie zur vorläufigen Insolvenzverwalterin in dieser Angelegenheit ernannt worden. Die erste Gläubigerversammlung findet am 19.09.2012 statt.
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Inhabers der vier Bäckerläden und der Backstube, die unter dem Namen „Bäckerei Lehmann“ in Brandenburg zu einer festen Einrichtung zählen, wurden Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht ausgesprochen. Frau Rechtsanwältin Tschirpke wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ernannt. Der Verkauf und die Produktion gehen weiter.
Frau Rechtsanwältin Tschirpke eröffnet ihre eigene Kanzlei.
Referentin des Seminars „Vorsatzanfechtung“ der Forum Institut für Management GmbH, Fachtagung Insolvenzecht nach § 15 FAO
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