INSOLVENZPLAN – SCHULDENFREI OHNE WARTEZEIT

Im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens können Sie von Schulden ohne Wartezeit befreit werden. Jeder ist im Rahmen des Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen dazu berechtigt, einen Insolvenzplan vorzulegen. Im Rahmen dieses Planes kann geregelt werden, dass Gläubiger eine bestimmte Quote auf ihre Forderung erhalten und die Forderungen im Übrigen erlassen werden. Das Insolvenzverfahren wird bereits nach Bestätigung des Planes aufgehoben. Es schließt sich keine Restschuldbefreiungsphase an. Sie müssen als Schuldner nicht 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung warten. Das Insolvenzplanverfahren macht Sinn, wenn Sie eine schnelle Lösung anstreben und z.B. von dritter Seite Gelder zur Verfügung gestellt bekommen, damit Ihren Gläubigern eine Quote angeboten werden kann. Das Insolvenzplanverfahren ist in der Insolvenzordnung geregelt. Es sind verschiedene Formalitäten zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung eines entsprechenden Planes. Sprechen Sie uns an. Frau Rechtsanwältin Tschirpke hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzplänen begleitet und kann auf jahrelanger Erfahrung mit Insolvenzplänen zurückgreifen.