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übertragene Sanierung eines Unternehmens für Medizintechnik gelungen

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens für Medizintechnik ist der Insolvenzverwalterin Nina Tschirpke die Aushandlung eines Asset Deals und damit die übertragene Sanierung gelungen. Der Vertrag wurde im Juli 2019 unterzeichnet.

übertragene Sanierung eines Unternehmens für Medizintechnik gelungen2020-07-07T07:51:53+02:00

Referentin des Vortrags zum Thema „Die Anfechtung in den Verfahren der natürlichen Personen anhand praktischer Fälle“ im Rahmen der 32. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgemenschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV, Fachtagung Insolvenzrecht nach § 15 FAO am 31.01.2017

Referentin des Vortrags zum Thema „Die Anfechtung in den Verfahren der natürlichen Personen anhand praktischer Fälle“ im Rahmen der 32. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgemenschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV, Fachtagung Insolvenzrecht nach § 15 FAO am 31.01.20172020-07-06T12:58:43+02:00

Deutscher Privatinsolvenztag am 14.10.2016

Am 14.10.2016 findet der Deutsche Privatinsolvenztag in München statt. Frau Rechtsanwältin Tschirpke nimmt an der Podiumsdiskussion zum Thema „Nationale Entwicklung zur teilweisen Reformation des Entschuldungs- und Restrukturierungsverfahrens unter Berücksichtigung europarechtlicher Aspekte“ teil.

Veranstaltungsinformationen

Deutscher Privatinsolvenztag am 14.10.20162016-10-14T06:10:01+02:00

Zustimmung zur Insolvenzgeldvor­finanzierung durch Agentur für Arbeit erteilt

Frau Rechtsanwältin Tschirpke wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin in einem Insolvenzantragsverfahren hinsichtlich des Vermögens der Betreiberin der I.P.S. & HMS Halbbauer Objektpflege-Objektbetreuung ernannt. Der Geschäftsbetrieb wird derzeit fortgeführt. Es werden Verhandlungen mit einem Erwerbsinteressenten für eine übertragene Sanierung geführt. In diesem Zusammenhang hat die Agentur für Arbeit der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes zugestimmt.

Zustimmung zur Insolvenzgeldvor­finanzierung durch Agentur für Arbeit erteilt2016-09-26T22:14:12+02:00

Quote für Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO über Insolvenzplan in einem zunächst masseunzulänglichem Verfahren!

Zunächst musste Frau Rechtsanwältin Tschirpke als Insolvenzverwalterin über das Vermögen eines ehemaligen Eisproduzenten und Kochs Masseunzulänglichkeit anzeigen. Es konnte jedoch ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden, dem zugestimmt wurde. Der Insolvenzplan wurde bestätigt und das Verfahren inzwischen aufgehoben. Die Gläubiger nach § 55 InsO wurden vollständig befriedigt. Die Insolvenzgläubiger nach § 38 In-sO haben eine Quote von 8,16 % erhalten.

Quote für Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO über Insolvenzplan in einem zunächst masseunzulänglichem Verfahren!2016-09-23T20:52:28+02:00
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