übertragene Sanierung eines Logistikunternehmens gelungen
Nach einer mehrjährigen Betriebsfortführung mit rund 60 Arbeitnehmern ist die übertragene Sanierung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Logistikunternehmens gelungen.
Nach einer mehrjährigen Betriebsfortführung mit rund 60 Arbeitnehmern ist die übertragene Sanierung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Logistikunternehmens gelungen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens für Medizintechnik ist der Insolvenzverwalterin Nina Tschirpke die Aushandlung eines Asset Deals und damit die übertragene Sanierung gelungen. Der Vertrag wurde im Juli 2019 unterzeichnet.
In Köln findet der Lehrgang zum zertifizierten Insolvenzsachbearbeiter statt. Frau Rechtsanwältin Tschirpke ist Referentin im Rahmen dieses Lehrgangs der RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH.
In Köln findet die RWS Jahrestagung für Insolvenzsachbearbeiter statt. Frau Rechtsanwältin Tschirpke spricht zu dem Thema „Pfändungsschutzkonto“.
Am 14.10.2016 findet der Deutsche Privatinsolvenztag in München statt. Frau Rechtsanwältin Tschirpke nimmt an der Podiumsdiskussion zum Thema „Nationale Entwicklung zur teilweisen Reformation des Entschuldungs- und Restrukturierungsverfahrens unter Berücksichtigung europarechtlicher Aspekte“ teil.
Frau Rechtsanwältin Tschirpke wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin in einem Insolvenzantragsverfahren hinsichtlich des Vermögens der Betreiberin der I.P.S. & HMS Halbbauer Objektpflege-Objektbetreuung ernannt. Der Geschäftsbetrieb wird derzeit fortgeführt. Es werden Verhandlungen mit einem Erwerbsinteressenten für eine übertragene Sanierung geführt. In diesem Zusammenhang hat die Agentur für Arbeit der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes zugestimmt.
Zunächst musste Frau Rechtsanwältin Tschirpke als Insolvenzverwalterin über das Vermögen eines ehemaligen Eisproduzenten und Kochs Masseunzulänglichkeit anzeigen. Es konnte jedoch ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden, dem zugestimmt wurde. Der Insolvenzplan wurde bestätigt und das Verfahren inzwischen aufgehoben. Die Gläubiger nach § 55 InsO wurden vollständig befriedigt. Die Insolvenzgläubiger nach § 38 In-sO haben eine Quote von 8,16 % erhalten.
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