Zunächst musste Frau Rechtsanwältin Tschirpke als Insolvenzverwalterin über das Vermögen eines ehemaligen Eisproduzenten und Kochs Masseunzulänglichkeit anzeigen. Es konnte jedoch ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden, dem zugestimmt wurde. Der Insolvenzplan wurde bestätigt und das Verfahren inzwischen aufgehoben. Die Gläubiger nach § 55 InsO wurden vollständig befriedigt. Die Insolvenzgläubiger nach § 38 In-sO haben eine Quote von 8,16 % erhalten.