Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Inhabers der vier Bäckerläden und der Backstube, die unter dem Namen „Bäckerei Lehmann“ in Brandenburg zu einer festen Einrichtung zählen, wurden Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht ausgesprochen. Frau Rechtsanwältin Tschirpke wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ernannt. Der Verkauf und die Produktion gehen weiter.